Von A wie Abfall über L wie Lebenslagen bis Z wie Zeitungen, die von uns ständig erweitereten Bereiche mit Informationen zu Ihren Fragen und Anliegen.
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart
Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart– Teilplan Schwäbisch Gmünd hier: Fortschreibung des Luftreinhalteplans- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 Abs. 5 Bundesimmissionsschutzgesetz.
Das Regierungspräsidium Stuttgart schreibt den Luftreinhalteplan Schwäbisch Gmünd fort. Der im Entwurf vorliegende Plan enthält folgende Maßnahme:
M 1 Ganzjährige Fahrverbote in der Umweltzone Schwäbisch Gmünd, zeitlich gestuft je nach Schadstoffausstoß der Kraftfahrzeuge.
Stufe 1: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.07.2007, d.h. Kraftfahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette frei (Maßnahme ist umgesetzt ab 01.03.2008).
Stufe 2: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2 nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2012, d.h. Kraftfahrzeuge mit gelber und grüner Plakette frei (Maßnahme ist umgesetzt).
Stufe 3: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1, 2 und
3 nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2013, d.h. Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette frei (neue Maßnahme).
Die Maßnahme ist im Detail dem Entwurf des Luftreinhalteplanes zu entnehmen (dabei ist auch die genaue Abgrenzung der Umweltzone dargestellt). Der Planentwurf liegt vom 06.02.2012 bis 05.03.2012 (je einschließlich) bei der Stadt Schwäbisch Gmünd im Rathaus, Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd im Bürgerbüro (Erdgeschoss) während der Öffnungszeiten aus.
Ebenfalls einzusehen ist der Planentwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.078, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de.
Bis einschließlich 19.03.2012 kann zu dem Plan gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart schriftlich Stellung genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit Anregungen und Bedenken zu äußern, auch gleichzeitig die Anhörung zu der im Luftreinhalteplan genannten straßenverkehrs-rechtlichen Maßnahme darstellt.
Stuttgart, den 02.02.2012
Regierungspräsidium Stuttgart
Die Stadt Schwäbisch Gmünd, die Landesgartenschau Schwäbisch Gmünd 2014 GmbH, der Eigenbetrieb Stadtentwässerung sowie die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd schreiben folgende Arbeiten öffentlich nach VOB aus:
Baumaßnahmen Nepperbergstraße in Schwäbisch Gmünd
Straßen- und Kanalbauarbeiten, Gas-, Wasser- und Stromversorgung, Weg entlang Bahnlinie, Parkplatz Taubental
Der vollständige Text der Ausschreibung ist im Internet unter www.schwaebisch-gmuend.de abrufbar.
Stadt Schwäbisch Gmünd
Die Schwäbisch Gmünder Realschulen laden interessierte Eltern der zukünftigen Klassen 5 für das Schuljahr 2012/2013 zu Informationsveranstaltungen ein. Neben Informationen zu besonderen Angeboten der Schulen erhalten die Eltern Einblicke in die Unterrichtsarbeit der Schulen, ihre Räumlichkeiten und in besondere Projekte und Aktivitäten.
Die Informationsveranstaltungen finden an folgenden Tagen statt:
Adalbert-Stifter-Realschule, Scheffoldstraße 104, 73529 Schwäbisch Gmünd-Bettringen: Mittwoch, 29. Februar 2012
Ab 18.00 Uhr in der Adalbert-Stifter-Realschule und für Interessierte am
Musikzug bereits ab: 17.00 Uhr
Schiller-Realschule, Rektor-Klaus-Str. 50, 73525 Schwäbisch Gmünd:
„Tag der offenen Tür“ am Mittwoch, 21. März 2012, 16.00 – 18.00 Uhr
Amt für Bildung und Sport
Die Landesgartenschau Schwäbisch Gmünd schreibt folgende Arbeiten in Schwäbisch Gmünd als offenes Verfahren nach VOB aus:
BR 02 - Neubau Josenbrücke und Kroatensteg
Leistungsumfang:
Josenbrücke (Stahl-/Stahlbetonkonstruktion)
Kroatensteg (Stahlbetonkonstruktion)
Der vollständige Text der Ausschreibung ist im Internet unter
www.schwaebisch-gmuend.de und www.greenprofi.de abrufbar.
Landesgartenschau
Schwäbisch Gmünd 2014 GmbH
Die Stadt Schwäbisch Gmünd erlässt aufgrund von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über
Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) i.d.F. vom 14.02.2007 (BGBl. I S. 744)
folgende Allgemeinverfügung:
1. Die Verkaufsstellen (§ 2 LadÖG) in der Innenstadt von Schwäbisch Gmünd dürfen
anlässlich der „Gmünder Pferdetages“ am 25. März 2012 von 13.00 Uhr
bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
2. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und der Tarifverträge, des Mutter-
schutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes
bleiben unberührt.
3. Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Landesverwaltungsverfahrens-
gesetz (LVwVfG) am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt
gegeben.
Begründung:
Der Handels und Gewerbeverein Schwäbisch Gmünd, vertreten durch die Touristik-
und Marketing GmbH, hat anlässlich des „Gmünder Pferdetages“ am Sonntag, 25.03.2012 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags beantragt.
Nach § 1 Abs. 3 der auf der Grundlage der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs.1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd beschlossenen Satzung über verkaufsoffene Sonntage vom 19. Juli 2007 dürfen Verkaufsstellen aus Anlass des Gmünder Pferdetages, der jährlich an einem Sonntag zwischen dem 15. März und 15. April veranstaltet wird (der Termin ist abhängig von Ostern) im Stadtgebiet von Schwäbisch Gmünd von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein. Der jeweilige Veranstaltungssonntag, in diesem Jahr der 25.03.2012, ist durch eine Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters festzusetzen.
Der verkaufsoffene Sonntag im Rahmen des Gmünder Pferdetages wird seit Jahren durchgeführt und hat sich als Besuchermagnet längst etabliert. Insgesamt erweisen sich die verkaufsoffenen Sonntage als ein unwahrscheinlich wichtiges Marketinginstrument, weil sie nicht zuletzt aufgrund eines attraktiven Rahmenprogramms und einer langen Tradition das Besucherinteresse in besonderer Weise auf sich ziehen.
Bisher ist in der Innenstadt von Schwäbisch Gmünd mit dem Kirchweihsonntag lediglich ein weiterer verkaufsoffener Sonntag geplant. Daneben gibt es noch den verkaufsoffenen Sonntag in Straßdorf anlässlich des Straßdorfer Frühlings.
Die Industrie- und Handelskammer, der Einzelhandelsverband sowie die beiden kirchlichen Dekanate haben gegen die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich des Gmünder Pferdetages keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.
gez. Richard Arnold
Oberbürgermeister
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hat am 23.03.2011 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Nr. A 12 D IV „Straßdorf Süd – 2. Erweiterung“ aufzustellen ist. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet für örtliches Handwerk und Gewerbe zu schaffen, das die nördlich und westlich angrenzenden Gewerbeflächen fortführt. Das geplante Gewerbegebiet „Straßdorf Süd – 2. Erweiterung“ stellt die Ergänzung des bestehenden Gewerbegebietes „Straßdorf Süd – 1. Erweiterung“ dar. Durch die Planung mit der Verlängerung der bestehenden Straße entsteht eine neue Querverbindung von Waldstetten nach Rechberg, die die Ortsmitte von Straßdorf entlastet. Das daran angesiedelte Gewerbegebiet bildet den langfristigen Ortsrand von Straßdorf Richtung Süden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Zeit
vom 13.02.2012 bis 16.03.2012
je einschließlich während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 1, 3. Obergeschoss (Präsentationswand), zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der Plan kann im genannten Zeitraum auch im Bezirksamt Straßdorf, Donzdorfer Str. 16, während der dortigen Öffnungszeiten sowie auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd unter www.schwaebisch-gmuend.de/bebauungsplaene eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen beim Stadtplanungs- und Baurechtsamt vorgebracht oder schriftlich eingereicht werden.
Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Stadtplanungs- und Baurechtsamt
Bebauungsplan Nr. A 12 D IV Strassdorf Sued - 2. Erweiterung.pdf
Beim Fundbüro der Stadt Schwäbisch Gmünd, Waisenhausgasse, Schalterhalle im Innenhof, wurden im Monat Januar 2012 folgende Fundgegenstände abgegeben und können von den Verlierern oder deren Beauftragten dort abgeholt werden:
Digital-Kamera, Farbe: schwarz in schwarzer Tasche; Mountainbike, Marke: Challenge, Farbe: silber-rot; Kuvert mit Bargeld; Handy, Marke: Sony Ericsson, silberfarben; Mountainbike, Marke DH5, Farbe: grün-schwarz; Mountainbike Marke: Peugeot, Farbe: silber-blau; Jugend-Mountainbike, Marke: mountec, Farbe: silber-schwarz; Herrenarmbanduhr, Marke Luminor, silberfarben; Jugend-Mountainbike, Marke Winora, Farbe: weiß-schwarz; Damenfahrrad, Marke Staiger, Farbe: dunkel-türkus;
Fundtiere
2 Katzen, getigert und grau, zugelaufen in der Stauferstraße
Katze, getigert, zugelaufen in der Breslauer Straße
Fundtiere sind zu erfragen beim Tierheim Dreherhof, 73434 Aalen, Telefon: 07366/5886
Ordnungsamt
Die städtischen Gymnasien laden alle interessierten Eltern der zukünftigen Klassen 5 für das Schuljahr 2012/2013 zu Informationsabenden über ihre Bildungsangebote ein.
Die Informationsabende finden an folgenden Tagen statt:
Hans-Baldung-Gymnasium: 14. Februar 2012, 19.30 Uhr
Parler-Gymnasium: 28. Februar 2012, 19.30 Uhr
Scheffold-Gymnasium: 01. März 2012, 19.30 Uhr
Amt für Bildung und Sport
Die diesjährige Schwäbisch Gmünder Stadt- und Landschaftsputzete findet am Samstag, 31. März 2012 (evtl. Ausweichtermin 14. April 2012) zeitgleich mit den kreisweiten Putzaktionen des Ostalbkreises statt. Die Stadtverwaltung hofft wiederum auf rege Beteiligung aus der Bürgerschaft und von Vereinen, Schulen, Jugendgruppen etc.
Anmeldungen zur Teilnahme an der Stadt- und Landschaftsputzete nehmen in den Statteilen die Bezirksämter, für das Stadtgebiet die Stadtteilbüros sowie für den Innenstadtbereich das Ordnungsamt (07171/603-3242) entgegen.
Alle Teilnehmer erhalten im Anschluss an die Putzaktion ein wohlverdientes Vesper. Handschuhe und Müllsäcke stellt die GOA zur Verfügung, diese werden über die Organisatoren bei den Bezirksämtern, Stadtteilbüros bzw. über das Ordnungsamt verteilt und ausgegeben.
Ordnungsamt
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hat am 11.05.2011 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 172 B I „Junges Wohnen – ehemalige Hardt-Kaserne“ aufzustellen ist. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB nicht durchgeführt.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Wohnraum unter anderem auch für PH-Studenten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung ohne Umweltbericht wird in der Zeit
vom 13.02.2012 bis 12.03.2012
je einschließlich während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 1, 3. Obergeschoss (Präsentationswand) zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Plan kann im genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd unter www.schwaebisch-gmuend.de/bebauungsplaene eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht oder schriftlich
eingereicht werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Stadtplanungs- und Baurechtsamt
Bebauungsplan Nr. 172 BI "Junges Wohnen - ehemalige Hardt-Kaserne".pdf
Die Stadt Schwäbisch Gmünd, die Landesgartenschau Schwäbisch Gmünd 2014 GmbH, der Eigenbetrieb Stadtentwässerung, sowie die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd schreiben folgende Bauarbeiten öffentlich nach VOB aus:
Baumaßnahmen Nepperbergstraße in Schwäbisch Gmünd
Straßen- und Kanalbauarbeiten, Gas-, Wasser- und Stromversorgung, Weg ent-lang Bahnlinie, Parkplatz Taubental
Leistungsumfang:
Kanalbauarbeiten:
Erdarbeiten ca. 3.200 m³
Rohre DN 250 – 500 ca. 1.350 lfdm
Schächte ca. 22 Stk.
Straßenbauarbeiten:
Erdarbeiten ca. 11.000 m³
Straßenabläufe ca. 90 Stk.
Bordsteine ca. 4.800 lfdm
Fahrbahn ca. 11.500 m²
Gehwege ca. 1.600 m²
Kabelgraben ca. 1.300 lfdm
Gas- und Wasserversorgung:
Hauptstrecke Gas 160 PE-HD ca. 777 m, Gas 110 PE-HD ca. 770 m
Wasser 160 PE-HD ca. 770 m, Schutzrohr 3 x d 50 PE ca. 770 m
Stichstraße Gas 110 PE-HD ca. 150 m, Gas 110 PE-HD ca. 150 m
Wasser 110 Pe-HD ca. 150 m
Aushub ca. 2.150 m³
Sand ca. 760 m³
Stromversorgung:
Kabeltrasse ca. 1.600 m
Schutzrohr ca. 4.100 m
Aushub ca. 900 m³
Sand ca. 400 m³
Weg entlang der Bahnlinie:
Ausbau Wegekoffer ca. 1.120 m³
KFT ca. 900 m³
Wegeeinfassung Stahlkante ca. 8 mm ca. 1.320 m
Asphalttragschicht ca. 2.000 m²
Aushub Kabelgraben ca. 160 m³
Parkplatz Taubental:
Aushub Wegekoffer ca. 700 m³
KFT ca. 540 m³
Granitbordstein B 7 ca. 350 m
Wegeeinfassung Stahlkante 8 mm ca. 90 m
Asphalttragschicht ca. 1.350 m²
Gussasphalt incl. Einstreu ca. 1.350 m²
Aushub Kabelgraben ca. 60 m³
Ausführungsfrist: 02.05.2012 bis 30.10.2013
Angebotseröffnung: 09.03.012,
11:00 Uhr bei der LGS Schwäbisch Gmünd 2014 GmbH,
Bahnhofstraße 5, 1. OG
Ablauf der Zuschlagsfrist: 30.05.2012
Schutzgebühr: 50,-- € pro Exemplar LV
(einschl. CD-ROM’s)
Die Angebotsunterlagen können beim Tiefbauamt, Waisenhausgasse 1 - 3, 73525 Schwäbisch Gmünd, ab Montag, den 20.02.2012, abgeholt oder unter Tel. 07171/603-6610, Fax.: 07171 / 603-6699, E-Mail: tiefbauamt@schwaebisch-gmuend.de, angefordert werden. Schutzgebühren werden nicht rückerstattet und sind bar oder durch Verrechnungsscheck zu entrichten. Bei Postversand sind für Porto etc. zusätzlich 3,-- € zu entrichten. Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag (mit Kennzeichnung) bei der Landesgartenschau Schwäbisch Gmünd 2014 GmbH, Bahnhofstraße 5, 73525 Schwäbisch Gmünd einzureichen, wo auch die Angebotseröffnung statt findet. Bei der Eröffnung dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein.
Form von Bietergemeinschaften:
Schuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter.
Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße
i.S.v. § 31 VOB/A:
Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70047 Stuttgart
Stadt Schwäbisch Gmünd
Die Landesgartenschau Schwäbisch Gmünd 2014 GmbH schreibt folgende Arbeiten in Schwäbisch Gmünd als offenes Verfahren nach VOB aus:
BR 02 – Neubau Josenbrücke und Kroatensteg
Leistungsumfang:
Josenbrücke (Stahl-/Stahlbetonkonstruktion):
Betonbauteile rd. 245 m³; Bewehrung rd. 78 t; Stahlbau rd. 55 t
Kroatensteg (Stahlbetonkonstruktion):
Verpresspfähle d=150 mm rd. 14 St. (lges=160 m); Betonbauteile 100 m³; Bewehrung rd. 34 t
Bauzeit: 02.04.2012 – 31.10.2012
Angebotseröffnung: 12.03.2012, 14:00 Uhr
Ablauf der Zuschlagsfrist: 10.04.2012
Schutzgebühr: 17,85 € digital als CD, auf Wunsch Papierausdruck LV je Doppelexemplar zusätzl. 57,25 € (Pläne nur Digital auf CD)
Die Angebotsunterlagen können bei der greenprofi GmbH, Postfach 1103, 72601 Nürtingen, Tel. 07022/7380-26, Fax 07022/7380-99 ab dem 20.02.2012 angefordert werden. Einzahlung der Schutzgebühr auf das Konto 347 786 065 der Volksbank Kirchheim-Nürtingen eG, BLZ 612 901 20, Verwendungszweck ID 526.635 – BR 02 Brücken, Zahlungsempfänger: greenprofi GmbH. Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen. Schutzgebühren werden nicht zurückerstattet. Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag (mit Kennzeichnung) bei der Landesgartenschau Schwäbisch Gmünd 2014 GmbH, Bahnhofplatz 5, 73525 Schwäbisch Gmünd, Tel. 07171/922-6400 einzureichen. Angebotseröffnung am selben Ort. Bei der Eröffnung dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein.
Form von Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter.
Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße i.S.v. § 31 VOB/A: Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe.
Die Bekanntmachung wurde am 10.02.2011 zur Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft (http://publications.eu.int) versendet.
Landesgartenschau Schwäbisch Gmünd 2014 GmbH
Der diesjährige Maimarkt-Krämermarkt in 73525 Schwäbisch Gmünd findet vom 07.05.2012 (Mo) bis 09.05.2012 (Mi) je einschließlich in der Innenstadt statt.
Warenanbieter und Marktbeschicker, die an diesem Krämermarkt teilnehmen wollen, werden aufgefordert, ihre schriftliche Bewerbung zur Marktteilnahme bis allerspätestens Freitag, 24. Februar 2012 beim Ordnungsamt, Marktamt, Waisenhausgasse 1-3, 73525 Schwäbisch Gmünd oder per E-Mail: ordnungsamt@schwaebisch-gmuend.de, einzureichen.
Das Warensortiment für den Krämermarkt ist nicht beschränkt. Ausgenommen sind jedoch solche Waren, für die nach anderen Vorschriften besondere Erlaubnisse erforderlich sind oder gesetzliche Verbote bestehen
Die Bewerbung muss folgende Mindestangaben enthalten:
- vollständiger Name und Anschrift des Bewerbers sowie die Erreichbarkeit
- detaillierte Auflistung des anzubietenden Warensortiments, wie zum Beispiel: Jacken, Schals, Handschuhe etc. Die Angabe von Oberbegriffen wie zum Beispiel: Textilwaren sind nicht ausreichend. Bei Süßwaren mit/ohne gebrannten Mandeln/Nüsse, bei Imbissständen Art des Imbiss, zum Beispiel: Grillwürste, Schupfnudeln, Pfannkuchen, Crepes usw. sowie mit/ohne Getränkeausschank; mit/ohne Verzehrtische
- benötigte Standplatzgröße, Breite und Tiefe in Meter
- Art des Standes (Verkaufsanhänger, offener Marktstand usw.)
- benötigter Stromanschluss ja/nein;
Wechselstrom 220 V / Drehstrom 380 V mindestens abgesichert mit ........... Ampere.
Bewerbungen müssen sich auf eine Teilnahme über die gesamten drei Markttage erstrecken. Bewerbungen für einzelne Markttage können nicht berücksichtigt werden
Für zugeteilte Markt-Standplätze werden Gebühren nach Maßgabe der städtischen Marktordnung und der zugehörigen aktuell gültigen Marktgebührensatzung erhoben (z.Zt. 6,- Euro je lfd. Meter und Tag für allgemeine Waren, für Süßwarenstände 8,- Euro je lfd. Meter und Tag, für Imbissstände 11,- Euro je lfd. Meter und Tag. Zusätzlich werden entsprechend § 71 Gewerbeordnung für Versorgungsleistungen und Werbekostenanteil eine Pauschale von 7,- Euro je Standplatz und Tag erhoben).
Ausschreibungs- und Platzvergabekriterien:
Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage der öffentlich bekannt gemachten Marktordnung vom 02.12.2009 der Stadt Schwäbisch Gmünd in der zurzeit gültigen Fassung. Die Bestimmungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/213/EG finden, soweit diese für Märkte zutreffen, Anwendung.
Die Ausschreibung und Aufforderung zur Bewerbung erfolgt für den Maimarkt-/Krämermarkt 2012 in 73525 Schwäbisch Gmünd durch die Stadtverwaltung.
Bewerbungen für Standplätze sind schriftlich, die ggf. auch in elektronischer Form übermittelt werden können, bis spätestens 24. Februar 2012 bei der Stadtverwaltung/Marktamt, Waisenhausgasse 1-3, 73525 Schwäbisch Gmünd oder per E-Mail: ordnungsamt@schwaebisch-gmuend.de einzureichen. Die eingereichten, schriftlichen Bewerbungen müssen die in der Ausschreibung genannten Mindestangaben enthalten. Ausschreibungs- und Bewerbungsunterlagen können elektronisch, schriftlich oder telefonisch unter der Rufnummer: 07171/603-3278 oder -3225 beim Marktamt angefordert werden.
Für die Platzvergabe werden nur die frist- und formgerecht (schriftlich) eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Eine Platzzusage erfolgt schriftlich bis spätestens 16. März 2012
Die Vergabe der Plätze (Standplätze) erfolgt entsprechend § 4 der städtischen Marktordnung nach der Reihenfolge des Bewerbungs-Eingangs und unter Berücksichtigung des Warenangebots sowie der Vielseitigkeit, Neuartigkeit und Attraktivität des Angebots für den Krämermarkt insgesamt und des für den Markt zur Verfügung stehenden Platzes.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Platzes (etwa Platz aus den Vorjahren) besteht nicht. Bei Mehrfachbewerbungen von ein und demselben Bewerber/in wird lediglich die erste (früheste) eingegangene Bewerbung mit dem dort aufgeführten Warenangebot berücksichtigt.
Gehen mehr Bewerbungen ein, als Plätze zur Verfügung stehen, werden diejenigen ordnungsgemäß eingegangenen Bewerbungen, für die keine Platzzuteilung mehr erfolgen konnte, auf einer Warteliste in zeitlicher Reihenfolge des Bewerbungs-Eingangs erfasst und bei Ausfall eines bereits platzzugeteilten Bewerbers vorrangig unter den vorgenannten Vergabekriterien berücksichtigt. Bewerber, die keine Zusage erhalten, aber auf die Warteliste kommen, erhalten hierüber eine Nachricht.
Bewerber, die keine frist- und formgerechte Bewerbung eingereicht haben, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd behält sich darüber hinaus vor, einen Bewerber von der Vergabe auszuschließen oder eine bereits erteilte Platzzusage zurückzunehmen und/oder zu widerrufen, wenn Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die einer Platzzusage und einer Marktteilnahme des Bewerbers/der Bewerberin entgegen stehen, insbesondere wenn:
der/die Bewerber/in die erforderliche Zuverlässigkeit für die Teilnahme an Märkten nicht besitzt, indem in den vergangenen 3 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig oder wiederholt gegen Bestimmungen der Marktordnung oder der Gewerbeordnung verstoßen wurde, ein Strafverfahren in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder wegen unzulässigen Warenvertriebs anhängig ist, oder die Ausübung eines Gewerbes oder selbstständiger Tätigkeit rechtskräftig untersagt oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verboten wurde.
- Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung: 2. Januar bis 23 Februar 2012
- Schriftliche Platzzuteilung/Zusage erfolgt spätestens bis: 16. März 2012
- Nicht berücksichtigte Bewerber erhalten keine Absagenachricht.
Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße: Regierungspräsidium Stuttgart.